Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Beweiswert einer Krankschreibung erschüttert sein kann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst (Urteil vom 8.9.2021 zu dem Aktenzeichen 5 AZR 149/21). Einige Arbeitgeber nutzen dieses Urteil nun, um die Weiterzahlung von Entgelt zu verweigern und Arbeitnehmer in eine Klage zu zwingen.
Urteilsbasis war eine Arbeitnehmerin, die gleichzeitig mit ihrer Eigenkündigung eine Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist vorgelegt hatte.
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