Am 8. März 2025 haben CDU/CSU und SPD ein Sondierungspapier vorgestellt, das die Grundlage für die Koalitionsverhandlungen bildet. Es enthält zentrale arbeitsrechtliche Reformen:
- Mindestlohn-Erhöhung: Der gesetzliche Mindestlohn soll bis 2026 auf 15 Euro steigen. Obwohl die Mindestlohnkommission formal zuständig bleibt, erhält sie Leitlinien, um dies umzusetzen. Auswirkungen sind steigende Lohnkosten, Rationalisierungsmaßnahmen in den Unternehmen und höhere Preise für Verbraucher.
- Flexiblere Arbeitszeiten: Die CDU strebt eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit an, während die SPD dies tarifgebundenen Unternehmen überlassen möchte. Auswirkungen wären weniger Compliancerisiken (Verstöße gegen das ArbZG) und größere betriebliche Flexibilität.
- Stärkung der Tarifbindung: Ein Tariftreuegesetz soll Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, zur Einhaltung tariflicher Bedingungen verpflichten. Auswirkungen wären steigende Lohnkosten und mögliche Marktveränderungen.
- Erleichterte Fachkräfteeinwanderung: Bürokratische Hürden sollen abgebaut und Qualifikationsanerkennungen verbessert werden. Die Umsetzung bleibt fraglich aufgrund bestehender Engpässe in den Behörden.
- Sonstige Änderungen: Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, ein „aktiver Rentenstatus“ für steuerfreies Arbeiten im Ruhestand und Entgelttransparenzrichtlinien stehen zur Diskussion. KI-Regulierungen bleiben ebenso vage.
Fazit: Die Reformen sollen Modernisierung und soziale Gerechtigkeit fördern, doch ihre praktische Umsetzung und die Auswirkungen sind noch ungewiss. Weitere arbeitsrechtliche Themen wie mobiles Arbeiten bleiben aber offen bzw. fehlen.