Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Arbeitgeber zu spät die konkreten Ziele für Bonuszahlungen festlegt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen: Ein Kläger mit Führungsverantwortung forderte Schadenersatz, weil sein Arbeitgeber die Ziele verspätet festlegte. Obwohl er bereits eine variable Vergütung erhielt, verlangte er weitere Zahlungen als Ausgleich, und bekam Recht.
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