Mehr Geld bei Mehrarbeit in Teilzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeitszuschlägen nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Tarifliche Regelungen, die vorsehen, dass Teilzeitbeschäftigte erst dann Zuschläge erhalten, wenn ihre Mehrarbeitsstunden die Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Teilzeitarbeitnehmern und sorgt für mehr Gleichbehandlung. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen.

Ob und wie dieses in unserem Tarifvertrag zu verändern ist, muss jetzt von den beiden Vertragspartien geprüft werden.