Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begegnen dem Betriebsarzt selten – oft nur zur jährlichen Grippeschutzimpfung. Andere wiederum haben regelmäßig Kontakt, etwa bei Einstellungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. Dabei stellen sich viele die Frage: Was darf ein Betriebsarzt und wofür ist er zuständig?
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Betriebsarzt „im Auftrag des Chefs“ handelt. Tatsächlich ist der Betriebsarzt nicht weisungsgebunden gegenüber dem Arbeitgeber, sondern unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet: Keine Weitergabe von Diagnosen an den Arbeitgeber ohne ausdrückliche Einwilligung des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber bekommt nur die Info, ob jemand arbeits(un)fähig ist – nicht warum.
Mehr zum Thema auf LinkedIn
